Kategorie: Finanztipps

Befreien Sie sich aus der Schuldenlast




Wer im Leben einen großen Schritt nach vorne tun möchte, wird hierzu meist Geld benötigen. Um ein Haus zu bauen, wird ein Baufinanzierungskredit aufgenommen. Der Weg in die Selbstständigkeit ist meist mit einer Finanzspritze der Bank einfacher oder kann sogar erst realisiert werden. Ebenso gibt es Etappen im Leben, in denen Geld von der Bank benötigt wird, um Equipment, Mobiliar oder andere Geräte zu erwerben. Meist haben große Kreditsummen eine lange Laufzeit. So kann der Betrag der einzelnen Raten über eine lange Laufzeit getilgt werden. Die Raten belaufen sich auf einen gut zurückzahlbaren Betrag. Doch einen Nachteil haben lange Laufzeiten. Die Zinsen, welche für den Kredit fällig sind, entsprechen immer noch der Zinshöhe zum Aufnahme Zeitpunkt. Heute profitieren Kreditnehmer jedoch von niedrigen Zinsen, wie zuvor fast noch nie da gewesen. Damit auch Sie von diesen Niedrigzinsen profitieren, kann es sich lohnen einen Umschuldungskredit in Betracht zu ziehen.

Doch dieser ist meist mit zahlreichen Fragen verbunden. Wie kann der bisherige Kredit abgelöst werden? Wie können Sie ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Vertrag austreten und welche Kündigungsfristen müssen Sie einhalten? Nur wenn all diese Fragen geklärt sind, lohnt es sich einen Umschuldungskredit aufzunehmen.
 

Auf jede Frage eine Antwort!

Zunächst einmal muss geklärt werden, welche Kredite überhaupt abgelöst werden können. Grundsätzlich können alle Raten-, Dispo- und Baufinanzierungskredite abgelöst werden. Je nach Kreditform gibt es deutliche Differenzen in Bezug auf die Kündigungsfrist, die Vorfälligkeitsentschädigung und die unterschiedlichen Umschuldungsmöglichkeiten.

Wer einen Ratenkredit aufgenommen hat, der kann die Restsumme durch einen Umschuldungskredit vollständig auf einmal tilgen. Hierbei ist jedoch zu beachten, wann der Kredit abgeschlossen wurde und in welcher Höhe die Geldsumme liegt. Bei Verträgen mit Summen zwischen 200 und 75.000 Euro, ist keinerlei Kündigungsfristen mehr zu beachten, wenn diese ab dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden.

Bei einer Baufinanzierung gestaltet sich die Ablösung durch einen Umschuldungskredit schon etwas komplexer. Hierbei muss ein großer Fokus auf die Laufzeit der Baufinanzierung gelegt werden. Sind bereits 10 Jahre vergangen, kann der Vertrag schadlos gekündigt werden. Sollte dies allerdings nicht der Fall sein, muss ein berechtigtes Interesse durch den Kreditnehmer vorgelegt werden. Andernfalls ist ein Austreten aus dem Vertrag nicht möglich. Lediglich dann, wenn ein variabler Zinssatz festgelegt wurde, hat der Kreditnehmer ein Kündigungsrecht, welches mit einer Frist von drei Monaten einhergeht. Diese ist zu beachten, um keine zusätzlichen Kosten entstehen zu lassen. Ebenso muss auf die Vorfälligkeitsentschädigung geachtet werden, die hohe Kosten aufwerfen kann.



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